Ja. Sie können einen Freistellungsauftrag in Höhe von maximal 1.000,- Euro p.P. bzw. 2.000,- Euro für Ehepaare erteilen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Freistellungsaufträge bei Verteilung auf mehrere Banken nicht über den vom Gesetzgeber zulässigen Höchstbetrag stellen. Die Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) ist ebenfalls möglich.